12 01.06 im führerschein
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Kennzeichnung "12 01.06" im Führerschein bezieht sich auf eine spezifische Regelung oder Einschränkung, die im deutschen Führerschein vermerkt ist. Diese Angabe kann als Hinweis darauf dienen, dass der Inhaber des Führerscheins eine bestimmte Voraussetzung oder Beschränkung für das Führen eines Fahrzeugs hat, die im Zusammenhang mit dem Datum 1. Juni steht.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Führerschein mit der Kennzeichnung "12 01.06" deutet auf besondere Regelungen hin.
- Fahrer mit einem solchen Führerschein sollten sich der damit verbundenen Einschränkungen bewusst sein.
- Es empfiehlt sich, vor Fahrtantritt die genauen Bedingungen im Führerschein zu prüfen.
- Eine klare Kommunikation über die "12 01.06"-Kennzeichnung ist wichtig für die Verkehrssicherheit.