197 im führerschein

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Definition

197 im Führerschein bezieht sich auf eine spezifische Regelung im deutschen Straßenverkehrsrecht, die besondere Vorschriften für Fahranfänger und bestimmte Fahrzeuge festlegt. Insbesondere handelt es sich um eine Regelung, die die maximale Anzahl an Punkten in Flensburg beschreibt, die ein Fahrer in der Probezeit erreichen darf, bevor es zu Konsequenzen wie einem Führerscheinentzug kommt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Ein Fahranfänger, der in der Probezeit ist, sollte die Regelung zu 197 im Führerschein genau beachten.
  • Wenn ein Fahrer innerhalb der ersten zwei Jahre mehr als zwei Punkte erreicht, kann dies zu einem Führerscheinentzug führen, gemäß 197 im Führerschein.
  • Es ist wichtig, die Vorschriften, die durch 197 im Führerschein festgelegt werden, zu kennen, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
  • Wer die Regelungen zu 197 im Führerschein nicht einhält, riskiert nicht nur einen Punktestand, sondern auch eventuelle Nachschulungen.