Abschlägig

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Definition

Abschlägig ist ein Adjektiv, das bedeutet, dass etwas abgelehnt, negativ bewertet oder nicht positiv entschieden wurde. In rechtlichen und formalen Kontexten wird der Begriff oft verwendet, um eine Entscheidung zu beschreiben, die nicht zugunsten einer Anfrage oder eines Antrags ausfällt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Antrag auf finanzielle Unterstützung wurde abschlägig beschieden.
  • In der Besprechung stellte sich heraus, dass die Vorschläge bereits abschlägig beurteilt worden waren.
  • Der abschlägige Bescheid sorgte für Enttäuschung bei den Betroffenen.
  • Trotz ihrer Bemühungen erhielt sie eine abschlägige Antwort von der Universität.