Afa bei der steuererklärung

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Definition

Die Abkürzungafa steht für "Absetzung für Abnutzung". Im Rahmen der Steuererklärung bezeichnet sie die Abschreibung von Anlagevermögen, die dazu dient, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes über seine Nutzungsdauer steuermindernd zu verteilen. Dies ermöglicht es Steuerpflichtigen, ihre jährliche Steuerlast zu senken, indem sie die Wertminderung ihrer betrieblichen Anlagen geltend machen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die AfA für meinen neuen Computer habe ich in der Steuererklärung korrekt eingetragen.
  • Durch die AfA konnte ich die Steuerlast im letzten Jahr deutlich reduzieren.
  • Bei der Berechnung der AfA ist es wichtig, die richtige Nutzungsdauer anzusetzen.
  • Viele Unternehmer nutzen die AfA, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.