Aktionär
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Ein Aktionär ist eine Person oder ein Unternehmen, das Anteile an einer Aktiengesellschaft (AG) hält. Aktionäre sind somit Miteigentümer des Unternehmens und haben das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen sowie ihre Stimme abzugeben. Zudem haben sie Anspruch auf eine Dividende, die aus dem Gewinn des Unternehmens ausgeschüttet wird.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Aktionär erhielt eine Information über die bevorstehende Hauptversammlung.
- Als Aktionär hat man das Recht, über wichtige Entscheidungen im Unternehmen mitzubestimmen.
- Die Dividende wurde den Aktionären pünktlich ausgezahlt.
- Ein neuer Aktionär trat in das Unternehmen ein und brachte frisches Kapital mit.