Arbeitnehmerüberlassung

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Definition

Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet ein rechtliches Arrangement, bei dem ein Arbeitgeber (Überlasser) seine Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher) verleiht. Dabei bleiben die Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis zum Überlasser, arbeiten jedoch temporär unter der Anleitung des Entleihers. Diese Praxis wird häufig in Branchen eingesetzt, in denen ein flexibler Personalbedarf besteht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung kann ein Unternehmen schnell auf Fachkräfte zugreifen.
  • Viele Unternehmen entscheiden sich für Arbeitnehmerüberlassung, um saisonale Schwankungen in der Produktion abzufangen.
  • Arbeitnehmerüberlassung bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, verschiedene Unternehmen kennenzulernen.
  • In Deutschland ist die Arbeitnehmerüberlassung rechtlich geregelt und unterliegt bestimmten Bestimmungen.