Auf dem führerschein 79.06
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Kennzeichnung 79.06 auf einem Führerschein bezieht sich auf eine spezielle Regelung innerhalb der Führerscheinklassen. Sie beschreibt die Berechtigung, bestimmte Arten von Fahrzeugen zu fahren, die unter den allgemeinen Führerscheinklassen nicht erfasst sind. In Deutschland steht 79.06 typischerweise für die Erlaubnis, Fahrzeuge mit einem besonderen Antrieb zu fahren, die aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Bauart besonderen Anforderungen genügen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Führerscheininhaber zeigt die 79.06-Kennzeichnung, um seine Berechtigung zum Fahren von speziellen Fahrzeugen nachzuweisen.
- Bei der Führerscheinprüfung informierte der Prüfer über die Bedeutung der Kennzeichnung 79.06.
- Personen, die Fahrzeuge mit der 79.06-Kennzeichnung fahren möchten, müssen sich an besondere Sicherheitsstandards halten.
- Die 79.06-Kennzeichnung auf dem Führerschein hilft Fahrern, im Straßenverkehr rechtliche Klarheit über ihre Berechtigungen zu erhalten.