Auf dem führerschein ce

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Definition

Der Eintrag "CE" auf dem Führerschein steht für die Fahrerlaubnis, die es dem Inhaber erlaubt, bestimmte Arten von Fahrzeugen zu steuern. Insbesondere bezieht sich CE auf die Berechtigung, Kombinationen von Fahrzeugen zu fahren, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger bestehen, dessen Gesamtgewicht 750 kg übersteigt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Um einen Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg zu ziehen, benötigt man die Führerscheinklasse CE."
  • "Fahrer mit der Klasse CE können sowohl schwere Lkw als auch große Anhänger fahren."
  • "Nach einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung erwarb er seinen CE-Führerschein und kann nun auch größere Lasten transportieren."
  • "Der Unterschied zwischen den Klassen C und CE liegt in der Fähigkeit, Anhänger zu ziehen."