Bürgschaft

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Definition

Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Verpflichtung, bei der eine Person (der Bürge) für die Verbindlichkeiten einer anderen Person (dem Hauptschuldner) gegenüber einer dritten Person (dem Gläubiger) einsteht. Durch die Bürgschaft gewährleistet der Bürge, dass die Schulden des Hauptschuldners bezahlt werden, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Unternehmer benötigte eine Bürgschaft, um den Kredit für seine neue Geschäftsidee zu sichern.
  • Die Eltern wurden als Bürge für das Darlehen ihres Sohnes herangezogen.
  • Durch die Bürgschaft fühlte sich der Gläubiger abgesichert und war bereit, dem Schuldner eine Chance zu geben.
  • Im Falle eines Zahlungsausfalls kann der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen, um die ausstehenden Beträge einzutreiben.