Der eintrag nichtabgabe der vermögensauskunft

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Definition

Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft bezeichnet die Weigerung oder das Versäumnis einer Person, die erforderlichen Informationen über ihr Vermögen und ihre finanziellen Verhältnisse preiszugeben. In der Regel erfolgt dies im Rahmen von Vollstreckungsverfahren, wenn Gläubiger Informationen benötigen, um Forderungen durchzusetzen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Schuldner sollten sich der Folgen einer Nichtabgabe der Vermögensauskunft bewusst sein.
  • In vielen Fällen ist die Nichtabgabe der Vermögensauskunft ein Zeichen für eine schwierige finanzielle Situation.
  • Bei der Nichtabgabe der Vermögensauskunft drohen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen.