Einbeziehung der vermögenswirksamen leistungen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen bezeichnet den Prozess, bei dem Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen (VL) anbieten und diese zum Teil in die betriebliche Altersvorsorge oder andere Anlageformen integrieren. Diese Leistungen sollen dazu dienen, das Vermögen der Arbeitnehmer aufzubauen und deren finanzielle Situation im Alter zu verbessern.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen wird oft als wichtiger Bestandteil der modernen Personalpolitik angesehen.
- Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern an, die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf ein Sparbuch oder eine fondsgebundene Versicherung einzuzahlen.
- Durch die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitnehmer von staatlichen Zulagen profitieren.
- Eine umfassende Information über die Möglichkeiten der Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen ist für viele Arbeitnehmer entscheidend.