Es wenn ein tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird
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Definition
Ein Tarifvertrag wird für allgemeinverbindlich erklärt, wenn er nicht nur für die unterzeichnenden Parteien, sondern für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer bestimmten Branche oder Region verbindlich ist. Dies bedeutet, dass die im Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen, Löhne und Regelungen für alle Beschäftigten gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft sind oder nicht.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, profitieren alle Arbeitnehmer von den vereinbarten Konditionen.
- Die Entscheidung, einen Tarifvertrag als allgemeinverbindlich zu erklären, obliegt in der Regel dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
- Allgemeinverbindliche Tarifverträge verhindern, dass Arbeitgeber ihre Angestellten unter den branchenüblichen Löhnen entlohnen.
- Durch die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags wird ein einheitlicher Standard für alle Arbeitnehmer in der Branche geschaffen.