Führerschein m
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Ein Führerschein ist ein offizielles Dokument, das einer Person das Fahren von Fahrzeugen erlaubt. Er wird in der Regel nach einer bestandenen Prüfung ausgestellt, die sowohl theoretische als auch praktische Aspekte des Fahrens umfasst. Je nach Art des Führerscheins können unterschiedliche Fahrzeugklassen abgedeckt sein, von Personenkraftwagen über Motorräder bis hin zu Nutzfahrzeugen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um einen Führerschein zu erwerben, müssen die Bewerber in der Regel eine Theorie- und eine Fahrprüfung ablegen.
- Viele Jugendliche freuen sich auf den Tag, an dem sie endlich ihren Führerschein bekommen.
- Ohne Führerschein darf man in Deutschland nicht selbstständig ein Kraftfahrzeug führen.
- Der Führerschein ist zur Identifikation im Straßenverkehr von großer Bedeutung.