Führerscheinklasse a

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Definition

Die Führerscheinklasse A bezeichnet eine spezielle Fahrerlaubnis für das Fahren von Motorrädern. Sie erlaubt es den Inhabern, Motorräder ohne Hubraum- und Leistungseinschränkungen zu fahren. In Deutschland kann die Klasse A ab einem Alter von 24 Jahren erlangt werden, wobei zuvor die Klasse A2, die eine Leistungsgrenze aufweist, erworben werden kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um die Führerscheinklasse A zu erlangen, muss man eine praktische und theoretische Prüfung ablegen.
  • Mit einem Führerschein der Klasse A ist man berechtigt, leistungsstarke Motorräder zu fahren.
  • Es ist wichtig, vor der Prüfung für die Führerscheinklasse A ausreichend Fahrpraxis zu sammeln.
  • Der Inhaber der Führerscheinklasse A kann auch Beiwagenmotorräder und Trikes führen.