Gewerblich tätig
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Begriff "gewerblich tätig" bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die im Rahmen eines Gewerbes handelt und damit Einkünfte erzielt. Diese Tätigkeit erfolgt in der Regel nachhaltig und grundsätzlich mit dem Ziel, Gewinne zu erwirtschaften. Gewerbliche Tätigkeiten sind häufig von der Anmeldung eines Gewerbes und der Einhaltung spezifischer gesetzlicher Vorschriften begleitet.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Viele Menschen sind gewerblich tätig, um ihre finanzielle Unabhängigkeit zu sichern.
- Wer gewerblich tätig ist, muss sich in der Regel um eine Gewerbeanmeldung kümmern.
- In Deutschland sind die Vorschriften für gewerblich tätige Personen recht streng und müssen beachtet werden.
- Gewerblich Tätige können sowohl Einzelunternehmer als auch Teil eines größeren Unternehmens sein.