Gültig bei hochschulstart

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Definition

„Gültig bei hochschulstart“ bezieht sich auf die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen Bewerbungen für Studienplätze an deutschen Hochschulen im Rahmen der zentralen Vergabe über die Plattform hochschulstart.de berücksichtigt werden. Dies schließt spezielle Fristen, erforderliche Dokumente und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ein.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Unterlagen sind nur gültig bei hochschulstart, wenn sie fristgerecht eingereicht werden.
  • Um einen Studienplatz zu erhalten, müssen die Bewerber die gültigen Kriterien bei hochschulstart erfüllen.
  • Jeder, der sich um einen Platz bewirbt, sollte sich über die gültigen Anforderungen bei hochschulstart informieren.
  • Ein Antrag ist ungültig, wenn die geforderten Nachweise nicht gültig bei hochschulstart sind.