Innen und außenbereich im baurecht

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Definition

Der Innen- und Außenbereich im Baurecht bezeichnet die Unterscheidung von Gebäudebereichen, die in Bezug auf baurechtliche Vorschriften unterschiedlich behandelt werden. Der Innenbereich umfasst in der Regel die bereits bebauten oder innerörtlichen Flächen, während der Außenbereich die unbebauten Flächen und Randlagen einer Gemeinde umfasst. Diese trennende Kategorie ist wichtig für die Festlegung von Bauvorhaben und deren Genehmigungsfähigkeit.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Innenbereich sind Bauprojekte in der Regel einfacher genehmigungsfähig als im Außenbereich.
  • Der Bau eines neuen Wohnhauses im Außenbereich erfordert oftmals zusätzliche Genehmigungen und Auflagen.
  • Die Unterschiedung zwischen Innen- und Außenbereich spielt eine zentrale Rolle in der Stadtentwicklung.
  • Bei der Erstellung von Bebauungsplänen müssen sowohl die Vorschriften für den Innen- als auch für den Außenbereich berücksichtigt werden.