Keine ausländische quellensteuer

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Definition

Keine ausländische Quellensteuer bezeichnet die steuerliche Regelung, bei der auf Einkünfte, die aus ausländischen Quellen stammen, keine Quellensteuer erhoben wird. Dies bedeutet, dass Personen oder Unternehmen, die ausländische Einkünfte erzielen, nicht mit einer Abgeltungssteuer durch den ausländischen Staat belastet werden. Diese Regelung kann sowohl für natürliche als auch für juristische Personen von Bedeutung sein und ist in vielen internationalen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung verankert.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Investition ins Ausland kann es vorteilhaft sein, keine ausländische Quellensteuer zahlen zu müssen.
  • Viele Anleger schätzen die Möglichkeit, keine ausländische Quellensteuer auf ihre Dividenden zu entrichten.
  • Durch bestimmte Steuerabkommen wird sichergestellt, dass keine ausländische Quellensteuer auf bestimmte Einkünfte erhoben wird.
  • Unternehmen müssen sich verstärkt mit der Frage auseinandersetzen, ob und wie sie von keiner ausländischen Quellensteuer profitieren können.