Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen termin

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Definition

Die Formulierung "Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen Termin" wird häufig in vertragsrechtlichen Kontexten verwendet. Sie bedeutet, dass der Kündigende seine Kündigung zwar fristgerecht ausspricht, jedoch für den Fall, dass diese aus bestimmten Gründen unwirksam sein sollte, zusätzlich auch die Kündigung zu dem nächstmöglichen Termin aussprechen möchte. Dies sorgt dafür, dass der Kündigende auf der sicheren Seite ist und vermeidet, dass der Vertrag ohne weitere Maßnahmen fortgeführt wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Mieter hat im Schreiben die Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen Termin formuliert.
  • Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, erfolgte die Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
  • In dem Fall, dass die ordentliche Kündigung nicht wirksam sein sollte, wurde die Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen.
  • Der Anwalt riet seinem Mandanten, die Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen Termin im Vertrag zu vermerken.