Menschenwürde

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Definition

Die Menschenwürde bezeichnet den intrinsischen Wert und die Unantastbarkeit eines jeden menschlichen Lebens. Sie ist ein grundlegendes Prinzip, das im deutschen Grundgesetz verankert ist und als unveräußerlich gilt. Die Menschenwürde bildet die Basis für das Zusammenleben in einer gerechten und respektvollen Gesellschaft.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Menschenwürde muss in allen gesellschaftlichen Aspekten geachtet werden.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Menschenwürde, unabhängig von Herkunft oder Glauben.
  • In vielen Kulturen wird die Menschenwürde als fundamentale Voraussetzung für ein harmonisches Miteinander angesehen.
  • Die Verletzung der Menschenwürde ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die grundlegenden Menschenrechte.