Nichtigkeit einfach erklärt

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Definition

Nichtigkeit bezeichnet den rechtlichen Zustand, in dem ein Rechtsgeschäft oder eine rechtliche Vereinbarung als ungültig angesehen wird. Dies bedeutet, dass die betreffenden Rechtsfolgen nicht eintreten, als ob das Geschäft niemals zustande gekommen wäre. Nichtigkeit kann aus verschiedenen Gründen eintreten, zum Beispiel aufgrund von Formmängeln, Unmündigkeit der beteiligten Personen oder sogar wegen der Verletzung gesetzlicher Vorschriften.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Vertrag wurde als nichtig erklärt, da er nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
  • In diesem Fall liegt eine Nichtigkeit vor, weil der Vertrag unter Zwang unterzeichnet wurde.
  • Ein Testament kann für nichtig erklärt werden, wenn es nicht eigenhändig unterschrieben wurde.
  • Es ist wichtig, alle relevanten Vorschriften zu beachten, um Nichtigkeit zu vermeiden.