Tvöd das
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
TVÖD ist die Abkürzung für "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst". Dieser Vertrag regelt die Arbeitsbedingungen, Gehälter und Arbeitszeiten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Deutschland. Der TVÖD ist besonders relevant für Mitarbeiter von Kommunen, Ländern und des Bundes.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Im öffentlichen Dienst gilt der TVÖD, der die Gehälter und Arbeitsbedingungen festlegt.
- Viele Arbeitnehmer im Gesundheitswesen unterliegen den Regelungen des TVÖD.
- Durch den TVÖD wird die Gleichbehandlung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst sichergestellt.
- Die Verhandlungen zum TVÖD werden regelmäßig zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern geführt.