Veräußern
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Definition
Veräußern bedeutet, etwas zu verkaufen oder zu übertragen, insbesondere in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Kontext. Es beschreibt den Akt, Eigentum oder Rechte an eine andere Person abzugeben.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Unternehmer entschied sich, seine Anteile an der Firma zu veräußern.
- Nach reiflicher Überlegung veräußerte sie ihre Grundstücke, um sich finanzielle Freiräume zu schaffen.
- Er hatte nicht erwartet, dass die Immobilie so schnell veräußert werden könnte.
- Um das Geschäft zu schließen, mussten mehrere Verträge veräußert und unterschrieben werden.