Zur wirtschaftlichen einheit gehörender anteil

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Definition

Der Begriff "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" bezeichnet einen Teil oder eine Beteiligung an einer wirtschaftlichen Einheit, die durch Kapital, Ressourcen oder Dienstleistungen innerhalb eines gemeinsamen Unternehmens oder Projekts definiert ist. Dieser Anteil kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise Aktien in einem Unternehmen oder Anteile an einem gemeinsamen Vermögen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil des Unternehmens wurde erfolgreich verkauft.
  • Jeder Gesellschafter hat das Recht auf einen zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil der Gewinne.
  • Bei Liquidation wird der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil nach festgelegten Kriterien verteilt.
  • Die Investoren sind an dem zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil des Projekts stark interessiert.