Informationen zu „28 abs 1 s 1 nr 1 einbürgerung“

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Basisinformationen

Anzeigetitel28 abs 1 s 1 nr 1 einbürgerung
Standardsortierschlüssel28 abs 1 s 1 nr 1 einbürgerung
Seitenlänge (in Bytes)1.412
Namensraumkennnummer0
Seitenkennnummer2019
Seiteninhaltssprachede - Deutsch
SeiteninhaltsmodellWikitext
Indizierung durch SuchmaschinenErlaubt
Anzahl der Weiterleitungen zu dieser Seite0
Gezählt als eine InhaltsseiteJa

Seitenschutz

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Versionsgeschichte

SeitenerstellerGd1fd63fd (Diskussion | Beiträge)
Datum der Seitenerstellung00:51, 2. Mai 2025
Letzter BearbeiterGd1fd63fd (Diskussion | Beiträge)
Datum der letzten Bearbeitung00:51, 2. Mai 2025
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Entdecken Sie die Bedeutung von § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 im Einbürgerungsrecht und seine Auswirkungen auf den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.
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