Baulast: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:46 Uhr


Definition

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die einem Grundstückseigentümer auferlegt wird, um bestimmte Bauvorhaben zu ermöglichen oder zu sichern. Diese Verpflichtung wird in der Regel in das Grundbuch eingetragen und kann sich auf verschiedene Aspekte des Bauens beziehen, wie beispielsweise die Übertragung von Baurechten, die Einhaltung von Abstandsflächen oder die Erfüllung von besonderen Nutzungsbedingungen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Stadtverwaltung hat eine Baulast für das Grundstück erlassen, um den notwendigen Abstandsflächen Rechnung zu tragen.
  • Vor dem Beginn der Bauarbeiten muss der Eigentümer die Baulast im Grundbuch eintragen lassen.
  • Eine Baulast kann auch für die Erhaltung von Denkmalsschutzmaßnahmen erforderlich sein.
  • Beim Erwerb eines Grundstücks sollte man sich auch über bestehende Baulasten informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.