Bdk: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:46 Uhr


Definition

Der Begriff "bdk" ist eine Abkürzung, die in verschiedenen Kontexten verwendet wird. In der Regel steht sie für "Bund Deutscher Kriminalbeamter", eine Interessenvertretung von Polizeibeamten in Deutschland.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der bdk setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen seiner Mitglieder ein.
  • Viele Mitglieder des bdk erhalten regelmäßig Schulungen zur Kriminalprävention.
  • Der bdk fordert mehr Unterstützung für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität.
  • In seiner letzten Pressemitteilung sprach der bdk über die Erhöhung von Ressourcen im Kampf gegen Cyberkriminalität.