Behinderungsgrad 30 das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:48 Uhr


Definition

Der Begriff **Behinderungsgrad 30** beschreibt einen spezifischen Grad der Behinderung, der in Deutschland im Rahmen des Schwerbehindertenrechts festgestellt wird. Eine Person mit einem Behinderungsgrad von 30 gilt als zumindest leicht beeinträchtigt, was Konsequenzen für den Zugang zu bestimmten sozialen und rechtlichen Vorteilen haben kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Eine Person mit einem Behinderungsgrad von 30 hat Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche.
  • Der Antrag auf Feststellung des Behinderungsgrades 30 wurde erfolgreich eingereicht.
  • Bei einem GdB von 30 handelt es sich um eine minder schwere Behinderung.
  • Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 können von besonderen Förderprogrammen profitieren.