Bka: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:01 Uhr


Definition

BKA steht für das Bundeskriminalamt, die zentrale Ermittlungsbehörde für die Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland. Es ist zuständig für die Bekämpfung schwerster und organisierter Kriminalität sowie für die Koordination der polizeilichen Arbeit auf Bundes- und Landesebene.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das BKA hat eine neue Studie zur Cyberkriminalität veröffentlicht.
  • Bei der Fahndung nach dem Gesuchten arbeitet das BKA eng mit internationalen Polizeibehörden zusammen.
  • Das Bundeskriminalamt führt regelmäßig Schulungen für die Polizeidienststellen in Deutschland durch.
  • Aufgrund eines Anstiegs der organisierten Kriminalität hat das BKA seine Maßnahmen zur Bekämpfung verstärkt.