Bindefrist: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:01 Uhr
Definition
Die Bindefrist bezeichnet einen Zeitraum, in dem eine rechtliche Bindung oder Verpflichtung besteht. Häufig findet dieser Begriff Anwendung im Vertragsrecht oder in der Finanzierung, wo er die Zeitspanne beschreibt, innerhalb derer ein Angebot oder eine Preisbindung gültig ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Bindefrist für das Angebot beträgt zwei Wochen, danach erlischt es automatisch.
- Im Falle einer Kündigung muss die Bindefrist eingehalten werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
- Anbieter müssen während der Bindefrist garantieren, dass die angebotenen Preise nicht steigen.
- Viele Verbraucher sind sich der Bindefrist nicht bewusst und erleben so unangenehme Überraschungen bei Vertragsabschlüssen.