Consignee: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:21 Uhr


Definition

Der Begriff "consignee" bezeichnet die Person oder das Unternehmen, an die eine Ware versendet oder geliefert wird. Der Empfänger ist in der Regel derjenige, der die Verantwortung für die Ware nach der Lieferung übernimmt und für eventuelle Beschädigungen oder Verlust haftet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Consignee war erfreut über die pünktliche Lieferung seiner Bestellung.
  • Im Liefervertrag sollte klar definiert sein, wer als Consignee aufgeführt ist.
  • Der Consignee muss die Ware nach Erhalt auf Beschädigungen überprüfen.
  • Bei internationalen Sendungen ist es wichtig, die Kontaktdaten des Consignee genau anzugeben.