Der begriff judikative: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:34 Uhr
Definition
Der Begriff Judikative bezeichnet die dritte Gewalt im Staat, die mit der Auslegung und Anwendung von Gesetzen betraut ist. Die Judikative stellt sicher, dass Recht und Gesetz im Einklang mit der Verfassung und den Rechten des Einzelnen angewendet werden. Sie umfasst alle Gerichte und Richter, die über Rechtsprechung verfügen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Judikative spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Rechtssystem, da sie die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet.
- In vielen Demokratien ist die Trennung von Judikative, Legislative und Exekutive ein Grundpfeiler der Rechtsstaatlichkeit.
- Durch die Kontrollfunktion der Judikative wird die Einhaltung der Gesetze sichergestellt.
- Bei Streitigkeiten können die Bürger auf die Judikative zurückgreifen, um ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.