29 btmg: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. Mai 2025, 19:34 Uhr


Definition

29 BtmG bezieht sich auf den Paragraphen 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in Deutschland. Dieser Paragraph regelt die Gesetzeslage hinsichtlich des Besitzes, des Handels und der Herstellung von Betäubungsmitteln und deren Vorstufen. Verstöße gegen dieses Gesetz können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Besitz von Drogen kann nach § 29 BtMG strafrechtlich verfolgt werden.
  • Viele Menschen sind sich der Konsequenzen von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht bewusst.
  • Um eine legale Drogenpolitik zu entwickeln, wird häufig über Reformen des § 29 BtMG diskutiert.
  • Besonders in der Vergangenheit wurden strenge Maßnahmen gegen Verstöße gemäß 29 BtMG ergriffen.