Die abkürzung ass. jur: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:52 Uhr


Definition

Die Abkürzung "ass. jur." steht für "assessor jur." und bezeichnet einen juristischen Grad oder Titel, der in einigen europäischen Ländern, vor allem im deutschen Sprachraum, vergeben wird. Ein Assessor jur. ist in der Regel jemand, der das juristische Staatsexamen erfolgreich abgelegt hat und somit als Volljurist anerkannt ist. Diese Personen haben die Befähigung, in verschiedenen Rechtsberufen tätig zu werden, beispielsweise als Richter, Staatsanwalt oder in der Rechtsberatung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Prüfungen konnte er sich stolz als ass. jur. bezeichnen.
  • Viele Assessoren jur. arbeiten in Anwaltskanzleien und beraten Mandanten in rechtlichen Fragen.
  • Während des Referendariats vertiefte die Studentin ihr Wissen, um die Herausforderungen als ass. jur. bestens zu meistern.
  • Nur wenigen ist bekannt, dass ein ass. jur. auch in der Wissenschaft Karriere machen kann, beispielsweise durch Promotion oder Lehrtätigkeit an Hochschulen.