Die abkürzung o.g.: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:55 Uhr


Definition

Die Abkürzung o.g. steht für "oben genannt" oder "oben genanntes". Sie wird häufig in schriftlichen Dokumenten verwendet, um auf zuvor genannte Personen, Dinge oder Begriffe zu verweisen, ohne sie erneut ausschreiben zu müssen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der o.g. Punkt sollte in der nächsten Sitzung ausführlicher besprochen werden.
  • In der o.g. Grafik sind die Ergebnisse deutlich dargestellt.
  • Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Antwort auf die o.g. Informationen.
  • Der o.g. Termin wurde bereits auf den nächsten Monat verschoben.