Dispositiv: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:08 Uhr


Definition

Der Begriff 'dispositiv' leitet sich von dem lateinischen Wort 'disponere' ab und beschreibt eine Eigenschaft, die etwas anordnend oder regelnd betrifft. In der Rechtswissenschaft bezieht sich 'dispositiv' oft auf Normen oder Regelungen, die nicht zwingend, sondern lediglich dispositiv sind, das heißt, dass sie durch andere Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden können.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die dispositiven Normen erlauben es den Parteien, eigene Regelungen zu treffen.
  • In vielen Rechtsbereichen finden sich sowohl dispositive als auch zwingende Vorschriften.
  • Der Vertrag enthält mehrere dispositive Klauseln, die individuell angepasst werden können.
  • Der Jurist erklärte den Unterschied zwischen dispositiven und zwingenden Regelungen während der Vorlesung.