30 schwerbehinderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 07:48 Uhr


Definition

Eine 30 schwerbehinderung bezeichnet eine Form der Behinderung, die im Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert ist. Personen mit einer solchen Einstufung haben einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30, was bedeutet, dass sie im Rahmen des deutschen Sozialrechts bestimmte Ansprüche und Rechte genießen. Dazu gehören beispielsweise Erleichterungen im Arbeitsleben, steuerliche Begünstigungen sowie Zugang zu speziellen Fördermaßnahmen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Menschen mit einer 30 schwerbehinderung können besondere Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt erhalten.
  • Die Beantragung von Nachteilsausgleichen ist für Personen mit einer 30 schwerbehinderung möglich.
  • Bei einem Grad von 30 in der schwerbehinderung haben die Betroffenen Anspruch auf bestimmte soziale Dienstleistungen.
  • Die Gesellschaft sollte sich stärker für die Belange von Menschen mit einer 30 schwerbehinderung einsetzen.