Ehegattin: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:17 Uhr


Definition

Die Ehegattin ist die weibliche Partnerin in einer Ehe. Sie ist in der Regel rechtlich und gesellschaftlich mit ihrem Ehemann verbunden und teilt mit ihm das Leben, die Verantwortung und die Rechte, die aus der Ehe resultieren. Der Begriff wird oft synonym zu "Ehefrau" verwendet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Ehegattin des Premierministers begleitete ihn bei seinem offiziellen Besuch im Ausland.
  • Als liebevolle Ehegattin unterstützte sie ihren Mann in allen Lebenslagen.
  • In vielen Kulturen spielt die Ehegattin eine zentrale Rolle in der Familienstruktur.
  • Nach der Hochzeit fühlte sie sich glücklich, endlich als Ehegattin anerkannt zu werden.