Erbe ausschlagen das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:28 Uhr


Definition

Erbe ausschlagen bezeichnet den rechtlichen Akt, durch den eine Person auf ihr Erbe verzichtet. Dies geschieht in der Regel innerhalb einer festgelegten Frist nach Eintritt des Erbfalls und kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, beispielsweise um sich von eventuellen Schulden des Erblassers zu distanzieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach dem Tod seines Onkels entschloss sich Peter, das Erbe auszuschlagen, um sich nicht mit den Schulden herumschlagen zu müssen.
  • Maria hatte kein Interesse am Erbe und entschied sich, es auszuschlagen, obwohl sie rechtlich dazu berechtigt war.
  • Die gesetzlichen Fristen für das Ausschlagen eines Erbes variieren je nach Land und rechtlicher Situation.
  • Es ist wichtig, sich vor dem Ausschlagen des Erbes umfassend zu informieren, um die Konsequenzen richtig einschätzen zu können.