Entlastungsbetrag bei pflegegrad 1: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:31 Uhr


Definition

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ist eine finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 gewährt wird. Diese Leistung soll dazu dienen, die häusliche Pflege zu entlasten und Angehörige oder ehrenamtliche Helfer zu unterstützen. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Dienstleistungen wie beispielsweise die Inanspruchnahme von Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Haushaltshilfe verwendet werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 kann für die Unterstützung im Alltag genutzt werden.
  • Viele pflegende Angehörige sind froh über den Entlastungsbetrag, da er ihnen Zeit für sich selbst schenkt.
  • Der Antrag auf den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ist unkompliziert, doch viele Betroffene sind darüber nicht ausreichend informiert.
  • Mit dem Entlastungsbetrag können pflegebedürftige Menschen zusätzliche Angebote in Anspruch nehmen, wie z.B. eine Haushaltshilfe.