Exekutiv: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 14:45 Uhr


Definition

Der Begriff „exekutiv“ bezieht sich auf die Ausführung oder Durchsetzung von Gesetzen, Regeln oder Entscheidungen. Im politischen Kontext wird er häufig verwendet, um die Exekutive, also die ausführende Gewalt eines Staates, zu beschreiben, die dafür verantwortlich ist, Gesetze in die Praxis umzusetzen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die exekutive Gewalt des Staates ist für die Umsetzung der Gesetze zuständig.
  • In vielen Ländern obliegt die exekutive Macht der Regierung, die das Volk vertreten soll.
  • Der exekutive Arm der Verwaltung muss sicherstellen, dass die Vorgaben des Parlaments befolgt werden.
  • Bei einem politischen Systemwechsel kann sich die exekutive Struktur erheblich verändern.