Familienstand ledig: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:48 Uhr


Definition

Der Begriff "familienstand ledig" bezeichnet den Status einer Person, die nicht verheiratet ist und auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft führt. In der Regel wird dieser Begriff im Kontext von offiziellen Dokumenten, wie zum Beispiel Einwohnermeldeamt oder Steuererklärungen, verwendet. Personen im Status "ledig" haben keine rechtlichen Verpflichtungen oder Bindungen durch eine Ehe.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Er gibt beim Amt an, dass sein Familienstand ledig ist.
  • Im Fragebogen wird nach dem aktuellen Familienstand, wie ledig oder verheiratet, gefragt.
  • Sie genießt ihr lediges Leben und reist gerne alleine.
  • Der Status ledig hat auch Auswirkungen auf ihre Steuerklasse.