Exmatrikulieren: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:48 Uhr


Definition

Exmatrikulieren bezeichnet den formalen Prozess, bei dem ein Student oder eine Studentin von einer Hochschule oder Universität abgemeldet wird. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, beispielsweise nach dem Abschluss des Studiums, bei einem Wechsel der Hochschule oder bei der Entscheidung, das Studium abzubrechen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach dem erfolgreichen Abschluss meines Studiums musste ich mich offiziell exmatrikulieren.
  • Wenn einer Studierenden die Mittel zum Leben ausgehen, kann sie gezwungen sein, sich zu exmatrikulieren.
  • Er entschied sich, an eine andere Universität zu wechseln und musste sich deshalb exmatrikulieren.
  • Vor der Exmatrikulation erhält jeder Student eine letzte Aufforderung zur Rückzahlung von Gebühren.