5 tmg: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 10:57 Uhr


Definition

5 TMG bezieht sich auf den Abschnitt 5 des Telemediengesetzes (TMG) in Deutschland. Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. § 5 TMG legt die Informationspflichten für Diensteanbieter fest, darunter die Bereitstellung von Angaben über die Person des Anbieters sowie Angaben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Betreiber der Website erfüllt alle Anforderungen gemäß § 5 TMG.
  • In der Datenschutzerklärung wird auf die Informationspflichten nach 5 TMG hingewiesen.
  • Die Nichteinhaltung von 5 TMG kann zu rechtlichen Konsequenzen für den Diensteanbieter führen.
  • Kunden sollten immer die Angaben nach 5 TMG überprüfen, bevor sie persönliche Daten bereitstellen.