Freiwillig versichert das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:53 Uhr


Definition

Der Begriff "freiwillig versichert" bezeichnet in der deutschen Sozialversicherungssystematik eine Form der Versicherung, bei der sich Personen, die nicht verpflichtet sind, eine Versicherung abzuschließen, dennoch dazu entscheiden, einen Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit besteht insbesondere im Bereich der Krankenversicherung, wo auch Selbstständige, Studierende oder Personen, die im Ausland leben, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung versichert sein können.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Viele Selbstständige entscheiden sich für eine freiwillige Versicherung, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein.
  • Studierende haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, selbst wenn sie nicht verpflichtet sind.
  • Personen, die im Ausland leben, können ebenfalls einen Antrag auf freiwillige Versicherung in der deutschen Krankenversicherung stellen.
  • Es ist wichtig, sich über die Vorteile und Pflichten einer freiwilligen Versicherung im Klaren zu sein, bevor man eine Entscheidung trifft.