Freistellung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:54 Uhr


Definition

Freistellung bezeichnet den rechtlichen Zustand, in dem eine Person von bestimmten Pflichten oder Aufgaben entbunden wird. Insbesondere im Arbeitsrecht handelt es sich dabei oft um die vorübergehende Beurlaubung eines Mitarbeiters von seiner Tätigkeit, ohne dass dabei das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Mitarbeiter erhielt eine Freistellung von seinen Aufgaben, um sich auf seine Genesung zu konzentrieren.
  • Nach der Freistellung war er für die Dauer von drei Monaten nicht im Büro.
  • Die Freistellung von der Arbeit kann sowohl auf Antrag des Mitarbeiters als auch auf Vorschlag des Arbeitgebers erfolgen.
  • In manchen Fällen folgt auf eine Freistellung eine Kündigung, jedoch muss dies nicht zwangsläufig der Fall sein.