Garantie: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:56 Uhr


Definition

Die Garantie ist ein rechtlicher und vertraglicher Begriff, der die Verpflichtung eines Herstellers oder Verkäufers beschreibt, für die Mangelfreiheit eines Produkts oder einer Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum einzustehen. Im Falle eines Mangels oder Defekts verpflichtet sich der Garant, die Mängel zu beheben, das Produkt zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Garantie für das neue Smartphone beträgt zwei Jahre.
  • Im Falle eines Schadens können Kunden die Garantie in Anspruch nehmen.
  • Viele Hersteller bieten freiwillige Garantieverlängerungen an.
  • Bei einem Defekt innerhalb der Garantiezeit wird das Produkt kostenlos repariert.