Geringfügige beschäftigung das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:58 Uhr


Definition

Eine geringfügige Beschäftigung, auch bekannt als Minijob, ist eine Form der Anstellung, bei der das monatliche Einkommen 520 Euro nicht überschreiten darf. Diese Beschäftigungsart ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktiv, da sie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile bietet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Viele Studenten nutzen geringfügige Beschäftigungen, um ihr Studium zu finanzieren.
  • Bei einer geringfügigen Beschäftigung fallen für den Arbeitgeber niedrigere Sozialversicherungsbeiträge an.
  • Geringfügige Beschäftigungen sind besonders in der Gastronomie und im Einzelhandel verbreitet.
  • Es ist wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer geringfügigen Beschäftigung zu beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.