Gewährleistung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:00 Uhr


Definition

Die Gewährleistung ist ein rechtlicher Begriff, der die Verpflichtung eines Verkäufers beschreibt, für Mängel an der Ware oder Dienstleistung, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auftreten, einzustehen. Sie sichert dem Käufer Rechte zu, falls die gekaufte Ware oder Dienstleistung nicht den vereinbarten Qualitätsstandards entspricht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Gewährleistung beträgt in der Regel zwei Jahre ab Kaufdatum.
  • Bei einem Mangel kann der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist Nachbesserung verlangen.
  • Viele Verbraucher sind sich nicht über ihre Rechte im Rahmen der Gewährleistung bewusst.
  • Verkäufer sollten die Gewährleistung klar und verständlich im Angebot kommunizieren.