Ggf.: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:01 Uhr


Definition

"ggf." ist eine gängige Abkürzung im Deutschen, die für "gegebenenfalls" steht. Sie wird häufig in schriftlichen Mitteilungen, Verträgen und formellen Dokumenten verwendet, um anzuzeigen, dass eine bestimmte Bedingung oder Situation in Erwägung gezogen werden kann oder dass eine Handlung unter bestimmten Umständen notwendig werden könnte.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Teilnahme an der Besprechung ist ggf. erforderlich, wenn wichtige Themen besprochen werden.
  • Wir sollten die Unterlagen bis Freitag einreichen, ggf. müssen wir sie noch überarbeiten.
  • Ggf. könnte auch ein zusätzlicher Termin notwendig sein, um alle Anliegen zu klären.
  • Bitte bringen Sie alle relevanten Dokumente mit, ggf. benötigen wir weitere Informationen.